Bengalos aus Polen
Gerade bei Feuerwerkskörpern hat sich ein reger Schwarzmarkt mit Produkten aus Polen, China oder anderen Ländern etabliert. Bengalos machen da keine Ausnahme. Ob nun unter der Hand erworben oder direkt in Polen gekauft und importiert: Bengalos aus Polen sind sowohl rechtlich als auch generell eine Risikoquelle.
Rechtlich: Keine Feuerwerkskörper ohne BAM-Zertifizierung
In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verkauft werden, die auch von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung überprüft und zertifiziert wurden. Weiterhin ist ein CE-Zeichen Pflicht. Generell gilt: Feuerwerkskörper, die in deutschen Shops verkauft werden, weisen für gewöhnlich auch diese Zertifizierungen auf. Denn die Strafen für einen Verstoß sind für die Händler sehr hoch.
Wer in Polen Bengalos mit CE-Zeichen erwirbt, der darf diese auch problemlos nach Deutschland einführen. Auch Feuerwerk der Klasse I darf legal eingeführt werden. Anders sieht es bei Feuerwerk der Klasse II ohne CE-Zeichen aus – ganz zu schweigen von Feuerwerkskörpern der Klassen III und IV, die nur mit Berechtigungsschein erworben werden dürfen. Wer versucht, mit solchen illegalen Feuerwerkskörpern nach Deutschland einzureisen, der macht sich unter Umständen wegen Verstoßes gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe strafbar.
Bengalos erfordern zwar keinen Berechtigungsschein, aber unabhängig davon gilt, dass bei Bengalos vom „Polenmarkt“ Vorsicht geboten ist – selbst wenn sie über ein CE-Zeichen verfügen. Denn diese können oft gefälscht sein, und der deutsche Zoll ist diesbezüglich auf der Hut. Auch hier drohen empfindliche Geldstrafen.
Erhöhte Verletzungsgefahr
Nicht vergessen werden sollte die Tatsache, dass es sich bei den ganzen Prüfsiegeln nicht lediglich um eine Formalität handelt. Durch sie wird ein hoher Sicherheitsstandard garantiert. Feuerwerksartikel ohne die entsprechenden Siegel können billige Kopien von anderen Artikeln sein oder einfach wichtige Sicherheitsstandards außer Acht lassen. Welche Feuerwerkskörper sicher ist, ist für Laien so gut wie nicht einschätzbar. Damit ist nicht gesagt, dass mit in Deutschland zertifizierten Böllern keine Verletzungen möglich sind. Allerdings ist die Verletzungsgefahr bei illegal aus Polen oder anderen Ländern eingeführten Feuerwerkskörpern ungleich höher. Dazu zählen auch polnische Bengalos.
Unterm Strich ist es zwar verlockend, Feuerwerkskörper aus Polen einzuführen, da sie oft eine größere Sprengkraft aufweisen und Bengalos heller leuchten, die Gefahr ist aber schlicht und einfach zu groß. Der Verkauf in Deutschland ist nicht grundlos verboten. Besonders wer versucht, Feuerwerk der Klassen III und IV nach Deutschland einzuführen, setzt sich auch einem hohen strafrechtlichen Risiko aus.