Darf man Bengalos an Silvester zünden?


Die Frage, ob das Zünden von Bengalos am Sylvesterabend illegal ist, lässt sich mit einem typisch juristischen „das kommt darauf an“ beantworten.

Zu Sylvester gibt es bengalische Lichter jeweils auch als Feuerwerk der Klassen I und II zu kaufen. Feuerwerk der Klasse I darf das ganze Jahr erworben und verwendet werden und unterliegt keiner gesetzlichen Altersbeschränkung, wobei sich im Handel ein Mindestalter von 12 Jahren durchgesetzt hat.

Bengalische Lichter der Klasse II dürfen nur in den letzten 3 Werktagen des Jahres an Personen verkauft werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Ihre Verwendung ist nur am 31.12. und 01.01. Legal.

Bengalos, die den Klassen T1 oder P1 zuzuordnen sind, sind eigentlich unter einer bestimmten Zweckbestimmung zugelassen, zum Beispiel als Theaterfeuerwerk oder Seenotsignal. Eine Zweckentfremdung, also auch eine Verwendung in der Sylvesternacht, führt nicht zwangsweise zu einer Ordnungswidrigkeit. Auch das Zünden solcher Bengalos zu Sylvester ist also nach verbreiteter Meinung nicht verboten. Allerdings kann in Einzelfall, beispielsweise bei der Gefährdung von Eigentum oder Personen, unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat vorliegen.


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